„Grünes Licht“ für einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der viel diskutierten Leistungssportreform: Durch die am 26. Oktober 2018 in Duisburg erfolgte Unterzeichnung der sogenannten Prozessvereinbarung steht der geplanten Überführung der drei NRW-Olympiastützpunkte (OSP NRW) in die Trägerschaft des Landessportbundes NRW zum 1. Januar 2019 nichts mehr im Wege.
„Ein wichtiger und richtiger Schritt, der helfen wird, die Durchgängigkeit der Leistungssportförderung in NRW von der Nachwuchsarbeit bis zur Betreuung der mehr als 1.000 Bundeskaderathleten/-innen zu verbessern und dabei eine wesentlich einfachere Abstimmung mit den Spitzenverbänden sowie dem Deutschen Olympischen Sportbund zu ermöglichen“, erklärten LSB-Präsident Walter Schneeloch und Sport-Staatssekretärin Andrea Milz nach dem Treffen in der LSB-Geschäftsstelle. An dem Termin hatten Vertreter/-innen der bisherigen Trägervereine der Olympiastützpunkte Rheinland und Rhein-Ruhr sowie der Olympiastützpunkt gGmbH der Stadt Dortmund, der Staatskanzlei NRW, des LSB NRW, des DOSB sowie des Bundesinnenministeriums (BMI) teilgenommen.
Nach Übernahme der in Essen bereits abgesegneten Trägerschaft, über die beim OSP Rheinland noch im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 21. November 2018 sowie in Kürze auch in Dortmund offiziell abgestimmt werden muss, wird der LSB NRW die Verantwortung für den Betrieb der drei Olympiastützpunkte übernehmen. Die künftige Arbeit der OSP NRW wird sich dabei an dem offiziellen DOSB-Stützpunktkonzept ausrichten. Dementsprechend wird der DOSB in die Aufsicht über die OSP, ihre Steuerung und Gestaltung eingebunden bleiben.
Quelle: Stabsstelle Presse / Bild: Andrea Bowinkelmann